Augenblick mal…
ohne die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin geht in einer Praxis einfach nix….
Berufsbezeichnung
Medizinische Fachangestellte / Medizinischer Fachangestellter
Zugangsvoraussetzung
Auf Grund der Regelung der Ausbildungsordnung nach Berufsbildungsgesetz gibt es keine Zulassungsbeschränkung (Schulpflicht muss erfüllt sein), empfehlenswert ist ein guter Realschulabschluss
Ausbildungsdauer
3 Jahre in Berufsschule und Ausbildungsbetrieb
Berufliche Qualifikation
Medizinische Fachangestellte
- assistieren bei Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffen
- betreuen Patienten vor, während und nach der Behandlung
- beachten die Schweigepflicht über alle Praxisvorgänge und Gespräche
- wenden Vorschriften und Richtlinien an
- führen Hygienemaßnahmen durch
- schützen sich und andere vor Infektionen
- führen diagnostische Maßnahmen und Laborarbeiten durch
- informieren Patientinnen und Patienten über die Möglichkeiten der Prävention und Rehabilitation
- organisieren Praxisabläufe und überwachen Terminplanungen
- wirken bei Maßnahmen zur Qualitätssicherung mit
- führen Verwaltungsarbeiten durch
- dokumentieren Behandlungsabläufe und erfassen erbrachte Leistungen und rechnen diese ab
- ermitteln den Bedarf an Material, beschaffen und verwalten es
- wenden Informations- und Kommunikationssysteme an
- beachten die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit
- arbeiten team- und prozessorientiert
Kurzum: Eine MFA managt den Praxisalltag zwischen Arzt, Patient und Kolleginnen und sorgt dafür das der Praxisalltag läuft.
Medizinische Fachangestellte fordern:
# ANERKENNUNG # RESPEKT # WERTSCHÄTZUNG
weitere Informationen finden Sie unter https://www.vmf-online.de/mfa