Herzlich Willkommen in unserer Praxis für Augenheilkunde

Sehkraft ist ein Meisterwerk

Hochleistungsorgan Auge: Unser Auge ist ein Ausnahmeorgan. Ein gesundes Auge unterscheidet über 600.000 Farbtöne und nimmt pro Sekunde mehr als 10 Millionen Informationen auf, die es an das Gehirn weiterleitet. Und jetzt stellen Sie sich vor, welche Computerleistung ein Hochleistungs-PC genau dafür brauchen würde. Für diese beachtliche Leistung reichen rund 7,5 Gramm Gewicht pro Auge. Außerdem ist unser Auge unentbehrlich für die Sinne. Knapp dreiviertel aller von uns aufgenommenen Informationen laufen über das Sehorgan.

Fern-, Nah-, Gleitsicht- oder doch Bildschirmarbeitsplatzbrille?

  • Voraussetzung für die Bestimmung einer neuen Brille ist eine Pupillenerweiterung. Jeder Optiker Ihrer Wahl kann eine Brillenanpassung/Bestimmung durchführen, allerdings darf er keine Pupillenerweiterung durchführen - das darf nur ein Facharzt für Augenheilkunde
  • Eine Brillenverordnung/Rezept wird nur noch ausgestellt, bei Privatversicherten, Kindern von 0-17 Jahren, Sehbehinderte & Blinde (lt. WHO), bei Patienten mit einer hohen Kurz- oder Weitsichtigkeit von über -/+ 6,00 Dptr. oder einer Hornhautverkrümmung von mind. - 4,00 Dptr. 

Für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille benötigt der Optiker die Vermessung Ihres Arbeitsplatzes im Büro und/oder dem Arbeitsplatz im Homeoffice. Bitte nutzen Sie hierfür unsere Vorlage (siehe unten) und tragen dort die Messwerte ein. Bitten Sie eine Kollegin/einen Kollegen oder ein Familienmitglied bei der Ausmessung/Vermessung des Arbeitsplatzes um Mithilfe. Nutzen Sie am Besten für die Vermessung ein Maßband. Diese Ausmessungswerte legen Sie dann bei dem Optiker Ihrer Wahl vor, damit er diese Messwerte für die Bildschirmarbeitsplatzbrille nutzen kann. Dann steht einem guten Sehen in jeder Entfernung nichts mehr im Wege. 

Hinweis für Privatpatienten: Gern stellen wir Ihnen für Ihre Krankenkasse eine Brillenverordnung aus. Dies kann aber erst NACH dem Besuch beim Optiker erfolgen. Bitte beachten Sie, dass wir dazu noch eine Unterschrift von Ihnen benötigen, dass Sie an uns keine Garantieansprüche haben, da die Brillenglasbestimmung und Anpassung beim Optiker Ihrer Wahl erfolgte. Die Brillenverordnung und die Rechnung des Optikers reichen Sie dann wie gewohnt bei Ihrer Krankenversicherung ein.